Eine Erbimmobilie annehmen oder ausschlagen? Diese Fragen helfen bei der Entscheidung.

Veröffentlicht am: 26.09.2022
Sie sind Erbe oder Teil einer Erbengemeinschaft und möchten wissen, welche Möglichkeiten Sie nun haben? Wir zeigen Ihnen, welche Rechte und Pflichten Sie als Erbe einer Immobilie haben und helfen Ihnen herauszufinden, wie Sie Ihre Immobilie optimal für sich nutzen können.

SIE SIND ERBE ODER GEHÖREN EINER ERBENGEMEINSCHAFT AN?

Dann wussten Sie bestimmt schon, dass in jedem zweiten Erbfall ein Haus vererbt wird. Erbe zu sein bedeutet, dass alle Rechte und Pflichten des Verstorbenen übernommen werden müssen, denn nur so kann unser Gesetzgeber sicherstellen, dass jedes Objekt einen Eigentümer besitzt. Ein Erbe kann form- und fristgerecht ausgeschlagen werden. Daher sollten Sie zunächst herausfinden, ob die Immobilie mit unerwünschten Lasten belegt ist.

Lesen Sie weiter, um herauszufinden, wie Sie entscheiden können, ob Sie ein Erbe antreten sollten.

DAS ERBE AUSSCHLAGEN

Mit einer Immobilie als Vermögenswert erben Sie eventuell Belastungen wie Immobilienkredite oder Schulden des Erblassers. Mit dem Erbschein haben Sie das Recht, das Grundbuch und damit eventuelle Belastungen einzusehen. Stellt sich also heraus, dass Sie mit dem Haus auch einen Schuldenberg geerbt haben, sollten Sie ernsthaft überlegen, ob Sie das Erbe annehmen möchten, oder ob es auszuschlagen die bessere Wahl ist. Die Frist ein Erbe auszuschlagen beträgt 6 Wochen. Handeln Sie nicht in diesem vorgegebenen Zeitraum, gilt das Erbe automatisch als angenommen.

Unser Tipp:

Die Annahme des Erbes ist nur dann ratsam, wenn der Wert des Nachlasses die Summe der Schulden übersteigt. Sollte diese Bilanz negativ sein, kann das Ausschlagen des Erbes vor finanziellen Verlusten schützen. Um dies zu prüfen, kann ihnen ein Notar oder Steuerberater helfen.

Um ein vorab ein Gefühl für den Wert der Erbimmobile zu bekommen, können Sie diesen mithilfe unserer online Wertermittlung ganz einfach selbst ermitteln. -> HIER KLICKEN

DAS ERBE ANTRETEN

DIE STEUERPFLICHT

Achtung: Jede Erbschaft unterliegt der Steuerpflicht. Ein Erbfall muss umgehend dem Finanzamt gemeldet werden. Die Meldepflicht hierfür beträgt drei Monate. Die gute Nachricht: Je nach Verwandtschaftsgrad können Freibeträge geltend gemacht werden. Freibeträge beginnen bei 20.000 € für Erbschaften ohne Verwandtschaft und können bis zu 500.000 € für Ehegatten bzw. eingetragene Lebenspartnerschaften betragen.

Erbimmobilie im Grundbuch eintragenEINTRAGUNG IM GRUNDBUCH

Haben Sie die Frist verstreichen lassen, oder das Erbe mit der Erbimmobilie angenommen, müssen Sie nun eine Änderung im Grundbuch der Immobilie veranlassen. Damit Ihr Name anstelle des Erblassers in dieses eingetragen wird, muss ein Antrag auf Berechtigung beim Grundbuchamt gestellt werden. Dieser Antrag ist für Erben bis zu zwei Jahre nach dem Versterben des Erblassers kostenlos. Als rechtmäßiger Erbe können Sie sich ausweisen, indem Sie das Eröffnungsprotokoll des Nachlassgerichts vorlegen. Wurde die Immobilie nicht durch ein Testament geregelt, benötigen Sie einen Erbschein.

Nach der Änderung sind Sie offiziell der Eigentümer der Immobilie und sollten sich fragen, wie Sie die Immobilie in Zukunft nutzen möchten.

3 MÖGLICHKEITEN, IHRE ERBIMMOBILIE ZU NUTZEN

Sie haben eine Immobilie geerbt – und jetzt? Egal ob Eigennutzung, Vermietung oder Verkauf? Wichtig ist, dass Sie ihre Kapitalanlage oder ihr zukünftiges Zuhause nicht in ihrem Bestand verkümmern lassen! Die Entscheidung, wie die geerbte Immobilie genutzt werden soll, fällt Erben und im besonderen Erbengemeinschaften häufig schwer. Diese Fragen helfen Ihnen dabei, herauszufinden welche Nutzungsform am besten zu Ihnen passt.

OPTION 1: EIGENNUTZUNG

Eigennutzung bedeutet, dass Sie als Erbe selbst in die Immobilie einziehen. Sollten Sie nicht der alleinige Erbe sein, ist es sinnvoll den Miterben ihre Anteile vor der Eintragung in das Grundbuch abzukaufen. Bevor Sie diesen Schritt gehen, ist es wichtig, folgende Fragen beachtet zu haben:

  • Frage 1: Passt die Größe der Immobilie zu Ihrem Bedarf?
  • Frage 2: Passt die Lage zu Ihrer Lebenssituation?
  • Frage 3: Gibt es eine Immobilie, die Ihnen besser gefällt?
  • Frage 4: Wie hoch sind die Kosten für einen Umzug?
  • Frage 5: Wie hoch sind die Erhaltungskosten?

Informieren Sie sich ausführlich über die Nebenkosten der Immobilie, damit später keine bösen Überraschungen auf Sie warten. Können Sie die Fragen nicht beantworten oder sprechen Argumente gegen einen Umzug, dann sollte von der Eigennutzung abgesehen werden. Auch Streitigkeiten mit Miterben können ein guter Grund sein, von einer Eigennutzung abzusehen und auf Option 2 oder 3 zurückzugreifen.

OPTION 2: VERMIETUNG

Die Erbimmobilie zu vermieten kann eine inflationssichere Vermögensanlage mit Mieteinnahmen darstellen, doch auch geerbte Immobilien kosten Zeit und Geld. Als Vermieter müssen Reparaturen bezahlt, Abrechnungen erstellt und Mieter gesucht werden. Bevor Sie sich entscheiden Ihre Immobilie zu vermieten sind folgende Fragen relevant:

  • Möchten Sie die Wohnung / das Haus zu einem späteren Zeitpunkt selbst nutzen?
  • Ist eine Gewinnaufteilung auf alle Beteiligten einer Erbengemeinschaft sinnvoll?
  • Wer kümmert sich um Instandhaltung und trägt die Kosten?

Besteht Konfliktpotenzial in der Aufteilung der Verantwortlichkeiten und/ oder besteht kein Interesse an einer zukünftigen Eigennutzung, entscheiden sich die meisten Erben gegen die Vermietung und für der Verkauf (Option 3) der Immobilie.

Erbimmobilie verkaufenOPTION 3: VERKAUF

Konnten Sie die Eigennutzung und die Vermietung bereits als potenzielle Nutzungsmöglichkeiten ausschließen, ist ein Verkauf der Immobilie der goldene Weg. Mit einem professionellen Wertgutachten stellen Sie sicher, dass Ihre Immobilie zum Top-Preis verkauft wird und verhindern Streitigkeiten mit Miterben. Mit diesen Fragen gehen Sie sicher, dass der Verkauf der beste Weg für Sie ist:

  • Haben Sie das Erbe angetreten und stehen nun vor einer Immobilie mit Restschulden, die sie nicht auf sich nehmen möchten?
  • Können Sie sich mit dem Erlös Ihre Traumimmobilie finanzieren?
  • Möchten Sie jegliche Weisen von zukünftigen Erbstreitigkeiten entgehen?

Haben Sie alle drei Fragen mit “Ja” beantwortet, sollten Sie den Verkauf der Immobilie in Betracht ziehen. Aus langjähriger Erfahrung wissen wir von Axel Muth Immobilien, dass geerbte Immobilien voller schöner Erinnerungen stecken und ein Verkauf zahlreiche Emotionen hervorrufen kann. Wir beraten Sie gerne vorab, um gemeinsam herauszufinden, wie Sie Ihre Immobilie am besten nutzen und stehen Ihnen bei einem Verkauf stets zur Seite. Mehr darüber, wie wir bei Axel Muth Immobilien Ihre Immobilie vermarkten, können Sie in diesem Beitrag lesen.

Kurz und knapp:

Bei Axel Muth Immobilien sprechen wir aus über 25 Jahren Erfahrung, wenn wir sagen, dass kein Verkäufer dem anderen gleicht. Dank zahlreichen, erfolgreichen Verkäufen können wir unsere Dienstleistung genau auf Ihre Bedürfnisse abstimmen. Wir stehen Ihnen mit unserer Expertise persönlich zur Seite. Beauftragen Sie uns jetzt mit dem Verkauf Ihrer Immobilie in Eppingen und Umgebung.

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